Termin:
Sonntag, 24.08.2008
Beginn:
11 Uhr
Veranstalter:
Talhof Haflingerzucht Biederbeck und Haflingerzuchtgemeinschaft Stange
Veranstaltungsort:
Talhof der Familie Biederbeck in 34549 Edertal-Wellen
Hier finden Sie den Talhof in Google Maps
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind alle in einem Zuchtverband eingetragenen Haflingerstuten der Jahrgänge 2005 bis 2007 und Haflingerhengste des Jahrgangs 2007, die im Besitz eines nationalen oder internationalen Abstammungsnachweises bzw. Pferdepasses sind.
Die Klassen werden getrennt nach Haflinger und Edelbluthaflinger ausgeschrieben und gerichtet.
Richter:
auf Einladung der Veranstalter
Richtverfahren:
Offenes Richtverfahren, Bewertung an der Hand und im Freilauf
Titel & Preise:
Jeder Teilnehmer erhält eine Schleife. Das bestbewertetste Drittel Tiere jeder Klasse wird auf dem Endring prämiert.
Nenngeld:
Das Nenngeld pro Pferd beträgt 20 € (im Nenngeld ist ein Schaukatalog enthalten), Kopfnummern müssen mitgebracht werden. Bitte fügen Sie der Nennung einen Verrechnungsscheck bei, oder überweisen Sie das Nenngeld auf das Konto 105 122 716, Bankleitzahl 523 600 59, Kontoinhaber Bianca Stange, bei der Waldecker Bank eG. Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn das Nenngeld bis zum Nennungsschluss eingegangen ist.
Nennschluss:
28. Juli 2008
Anmeldung:
Formular
(
zum Download mit der rechten Maustaste auf den Link klicken und "...Ziel speicher unter" wählen)
Die Nennung mit Nennungsformular
erfolgt von den einzelnen Züchtern
direkt an folgende Adresse:
ZG Stange
Böhner Str. 10
34549 Edertal-Bergheim
Tel. 05623/4752 oder 0178/2125696
Fax 05623/930864
Email: info@haflingerzucht.info
Allgemeine Bestimmungen:
Die teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Es werden nur Jungpferde zugelassen, für die eine Haftpflichtversicherung besteht. Es besteht zwischen den Veranstaltern und den aktiven Teilnehmern und Besuchern kein Vertragsverhältnis. Jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Menschen oder Tieren ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer keine Gehilfen im Sinne der §§ 278, 831 BGB.